Bürokratieabbau: Abschaffung der A1 Bescheinigung

Unser Antrag an die FU-Landesversammlung: Die CSU- Europagruppe wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die A1 Bescheinigungspflicht für Dienstreisen ins Ausland ersatzlos gestrichen wird.

Ziel ist es, kostspielige bürokratische Auflagen zu reduzieren, und grenzübergreifendes Arbeiten in Europa

zu fördern, anstatt zu beschweren.

Begründung:

Dienstreisen ins europäische Ausland erfordern eine sogenannte „A1 Bescheinigung“, die tagesgenau

den Status der Sozialversicherung in einem EU-Mitgliedstaat belegt. Ein deutscher Mitarbeiter

eines Unternehmens, der zu einer Dienstreise ins benachbarte EU-Ausland reist, hat eine solche

Bescheinigung bei sich zu führen. Zweck ist es, die Sozialversicherung im Heimat- / Vertragsland zu

belegen, und / oder gegebenenfalls die Grundlage für eine fällige Sozialabgabe im EU-Ausland zu

bilden. Eine „de-Minimus“ Regel gibt es nicht, sodass theoretisch bei einer Dienstreise von nur einem

Tag, eine solche Bescheinigung erforderlich ist. Aus Furcht vor Strafen erstellen Unternehmen eine A1 Bescheinigung bereits für Dienstreisen von 1-2 Tagen.

Die Bescheinigung wird per Systemschnittstelle zwischen den Personalabrechnungssystemen der

Unternehmen und der Sozialbeitragsabführenden Krankenkasse (BKK) erstellt.

Warum ist das ein Problem?

1) Die Systemverknüpfung von Abrechnungssystemen und den BKKs kostet erheblichen

Aufwand an Geld und personellen Ressourcen:

▪ Systemkosten (Lizenzgebühr und Implementierungskosten) im Millionen Bereich (je nach

Größe des Unternehmens, z.B. zwischen 0.5 und 2-3 Mio. EUR)

▪ Personalkosten (für ein Unternehmen mit ca. 1.500 Mitarbeitern sind in der Regel 2

Mitarbeiter in der Personalabrechnung notwendig (auch wegen Urlaubs- und

Krankheitsredundanz); Vollkosten (Gehalt, Sozialabgaben, sonstige Kosten für

Zusatzleistungen, Trainings, etc.) liegen hier bei ca. 120.000 EUR pro Person im Jahr, also

ca. 240.000 EUR pro Jahr

Die A1 Bescheinigung ist weitestgehend unsinnig, bzw. es gibt kein Problem, das es zu lösen gilt:

▪ Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen auf Dienstreise geschickt werden, sind im Heimat-

bzw. Vertragsland sozialversichert. Die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht wird von Gesetzen geregelt, die die Unternehmen kontrollieren, und deren Geschäftsführer bei

Nichteinhaltung ins Gefängnis schicken können. Die bestehenden Kontrollmöglichkeiten

reichen hier aus (z.B. Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, mögliche Stichproben anhand der

Reisekostentools).

▪ Substanzielle Arbeitszeiten im Ausland müssen in den jeweiligen Ländern für Steuer- und

Sozialversicherungszwecke angemeldet werden, und werden bei den meisten Unternehmen

im Rahmen von Entsenderichtlinien gehandhabt. Schwellen zur Informations- bzw.

Anmeldepflicht liegen hier bei den meisten Ländern bei 30, bzw. 60 Tagen im Jahr. Diese

Anzahl an Tagen, wird bei der großen Mehrzahl an kurzen Dienstreisen von einigen wenigen

Tagen im Jahr nie erreicht.

 Dienstreisen in einzelne Länder, die diese substanziellen Schwellen unterschreiten, sollten

deshalb von der unverhältnismäßigen Ressourcen- und Kostenlast der A1 Bescheinigung

ersatzlos befreit werden.