Unser Antrag an die Landesversammlung der Frauen-Union:
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wird aufgefordert, sich für die Anerkennung der Dyskalkulie einzubringen, so dass den betroffenen Kindern ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, wie es bei der Legasthenie bereits erfolgt.
Begründung:
Für Kinder mit Dyskalkulie wird in Bayern nach wie vor weder ein Nachteilsausgleich noch Notenschutz gewährt. Im Bayerischen Schulgesetz sind keinerlei verbindliche Vorgaben zum Umgang mit Schülern mit Dyskalkulie geregelt.
Die Schulen haben zwar die Möglichkeit, Schüler mit Rechenstörungen zu unterstützen und damit für Entlastung zu sorgen, einheitlich geregelt bzw. verpflichtend ist das aber nicht. Betroffene Kinder sind damit darauf angewiesen, wie die Schule, die sie besuchen, mit Dyskalkulie umgeht und von den möglichen Fördermaßnahmen Gebrauch macht. Eltern sind oft auf sich alleingestellt und für betroffene Kinder bedeutet es einen schweren Schulweg. Nachteilsausgleiche werden vereinzelt mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt.
Im Interesse der Chancengleichheit aller betroffenen Kinder fordern wir eine verbindliche Regelung, wie es sie im Fall einer Legasthenie bereits gibt. Zudem wird in einigen Bundesländern (Hessen) die Dyskalkulie bereits verbindlich in den entsprechenden Schulgesetzen berücksichtigt und ein Nachteilsausgleich gesetzlich geregelt.
Votum der Delegierten auf Landesversammlung: Zustimmung