Unser Antrag an die FU-Landesversammlung:
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich für Bürokratieabbau bei Balkon-PV und kleinen PV-Anlagen einzusetzen.
Sie soll insbesondere prüfen, ob die Eintragungspflicht von Balkonanlagen entfallen kann.
Begründung:
Damit das Gelingen der Energiewende bei Kleinanlagen verbessert werden kann, ist der Abbau bürokratischer Hemmnisse ein wichtiger Baustein.
Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Die Registrierung einer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister ist auf der dazugehörigen Website vorzunehmen.
Die Eintragung kann nur online erfolgen. Papierformulare für die Eintragung gibt es nicht.
Zur Beschleunigung des Ausbaus von PV-Anlagen sollten die Meldepflichten für die genannten Anlagen entfallen.